Die schmerzhafte Koxarthrose (Knorpelverschleiß des Hüftgelenks) führt zu einer eingeschränkten Gehstrecke und Bewegungseinschränkungen. Im Anfangsstadium der Erkrankung sind konservative Maßnahmen wie Krankengymnastik, physikalische Therapie und die Gabe von Schmerzmitteln sinnvoll. Bei Fortschreiten der Arthrose mit Einschränkung der schmerzfreien Gehstrecke, regelmäßiger Schmerzmitteleinnahme bis hin zu Schmerzen auch in Ruhe besteht die Indikation zum künstlichen Hüftgelenkersatz (HTEP: Hüft-Total-Endoprothese).
Die Standard-Hüft-Totalendoprothese besteht aus dem Prothesenschaft und der Hüftpfannenprothese. Auf den Prothesenschaft wird ein künstlicher Hüftkopf aufgesetzt der schließlich in eine gelenkige Verbindung mit einem in die Pfanne eingebrachten Inlay tritt.
Moderne Implantate ermöglichen ein der persönlichen Situation des Patienten angepasstes Vorgehen.
Die meisten Patienten, deren Beschwerden eine endoprothetische Versorgung erfordern sind älter als 65 Jahre. Das Implantat der Wahl ist die zementfreie Hüfttotalendoprothese. In Fällen besonders ausgedünnter Knochensubstanz (Osteoporose) kann die Kombination einer zementfreien Hüftpfanne mit einem zementierten Prothesenschaft notwendig sein (Hybrid-Prothese).
Auch junge Patienten leiden manchmal schon an fortgeschrittenem Hüftgelenksverschleiß, zum Beispiel in Folge einer angeborenen Steilstellung / Verkürzung der Hüftpfanne (Hüftdysplasie). Je jünger der Patient bei der Endoprothesenimplantation ist, umso eher ist mit mehr als einem Prothesenwechsel im Laufe seines Lebens zu rechnen. Um für diese späteren Wechseloperationen möglichst viel Knochensubstanz zu erhalten, wurde die Kurzschaftprothese entwickelt. Die Kurzschaftprothese hat den Vorteil, dass der Knochen des Trochanter major (großer Rollhügel) im Rahmen der Operation nicht tangiert wird.