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Wer war Agnes Karll?

Agnes Karll

Agnes Karll

Unser Klinikum trägt den Namen einer Frau, die in Deutschland und weltweit sehr viel für die Anerkennung des Pflegeberufes getan hat.

Agnes Karll wurde am 25. März 1868 in einem kleinen Dorf in der Lüneburger Heide geboren. Mit 19 Jahren begann sie 1887 ihre Ausbildung an einem hannoverschen Krankenhaus. Hierbei musste sie sehr schnell feststellen, dass zur damaligen Zeit Krankenschwestern von ihren Arbeitgebern ausgenutzt wurden und teilweise bis zu 20 Stunden täglich ihren Dienst zu verrichten hatten. Außerdem bestand für die Krankenschwester nicht einmal im Ansatz eine leistungsgerechte Bezahlung sowie ein ausreichender Renten- und Krankenversicherungsschutz, der zur damaligen Zeit bei anderen Berufen durchaus schon üblich war. Auch nach einem Wechsel des Arbeitgebers machte sie die gleichen Beobachtungen.

Agnes Karll hat im letzten Jahrzehnt des Jahrhunderts mit mehreren Weggefährten immer wieder Stellungnahmen, Schriften und Aufsätze zur Situation der Krankenschwestern verfasst, um die Gesellschaft auf diese Problematik hinzuweisen. Bei der Generalversammlung des Bundes deutscher Frauenvereine im Jahre 1902 wurden von Agnes Karll eine dreijährige einheitliche Ausbildung für den Beruf der Krankenschwester bzw. des Krankenpflegers, eine staatliche Prüfung und ein staatliches Zeugnis gefordert. Diese Forderungen sind teilweise erst 1965 verwirklicht worden.

Im Jahre 1903 wurde von Agnes Karll die Berufsorganisation der Krankenpflegerinnen Deutschlands gegründet, die zunächst nur 300 Mitglieder umfasste. Agnes Karll war 1904 maßgeblich an der Gründung der International Council of Nurses (ICN) beteiligt, dessen Präsidentin sie 1909 wurde. 1907 wurde die erste Prüfungsordnung für Krankenschwestern erlassen, die eine einjährige Ausbildung, eine mündliche, schriftliche und praktische Prüfung vorsah. Am 12. 2. 1927 starb Agnes Karll. Der Berufsverband löste sich 1938 auf und wurde nach dem zweiten Weltkrieg neu gegründet. Heute werden die Interessen der Mitarbeiter im Pflegedienst z. B. vom Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe wahrgenommen.

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